Alles für die Reise
Inhaltsverzeichnis
Reiseimpfberatung
Wenn Sie eine Fernreise planen, sollten Sie sich spätestens 6-8 Wochen vor Reiseantritt reisemedizinisch beraten lassen.
Welche Maßnahmen notwendig sind, hängt vom Reiseziel, aber auch von der Reiseart ab: Rucksacktouristen in exotischen Ländern, sind anderen Infektionsgefahren ausgesetzt, als Badeurlauber in der Hotelanlage.
Wir beraten Sie gerne zu notwendigen Vorsorgemaßnahmen und Impfungen.
Wir impfen alle gängigen Impfstoffe (z.B. Tollwut, Typhus, Meningokokken), außer Gelbfieber und beraten zur Malariaprophylaxe.
Kosten:
- In vielen Fällen übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten. Das Ausmaß ist aber je nach Kasse sehr unterschiedlich.
- Sie erhalten von uns stets eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Diese können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten dann einen Betrag zurück.
- Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, damit es keine „bösen Überraschungen“ gibt.
Die Reiseapotheke
Im Ausland ist es oftmals schwierig, die geeigneten Arzneimittel zu erhalten. Die genaue Zusammensetzung der Reiseapotheke hängt von der Art der Reise (z.B. Trekkingtour, Tauch- oder Strandurlaub), dem Reiseziel und von der medizinischen Versorgung im Urlaubsland ab.
Ich habe für Sie eine Übersichtstabelle erstellt. Alle enthaltenen Medikamente sind rezeptfrei in Ihrer Apotheke erhältlich.
Natürlich ist nicht jedes Mittel für jedermann geeignet. Insbesondere bei chronischen Krankheiten, in der Schwangerschaft und bei Kindern gibt es einiges zu beachten. Lassen Sie sich bitte in Ihrer Apotheke oder in unserer Praxis beraten.
Sonnenschutz
Die Eigenschutzzeit (siehe Tabelle) ist die Zeitspanne, in der die Haut ungeschützt der Sonne ausgesetzt sein kann,
I | rot / blond, sehr hell | 5 – 10 Min. |
II | Blond, hell | 10 – 20 Min. |
III | Dunkle Haare/ Augen | 20 – 30 Min. |
IV | Dunkle Haut | 30 – 40 Min. |
Mit Sonnencreme können Sie die die Zeitspanne erweitern, die Sie sich gefahrlos in der Sonne aufhalten können. Die Schutzzeit erreichten sich nach folgender Formel
Eigenschutzzeit (siehe Tabelle) x Lichtschutzfaktor (Angabe auf der Sonnencreme) = Minuten, die man geschützt in der Sonne verbringen kann.
Dabei ist bei der Formel zu beachten, dass der UV-Index, also die Intensität der Sonnenstrahlung, nicht berücksichtigt wird. Die errechnete Zeit darf also nie bis zum Ende ausgereizt werden. Sie stellt lediglich einen Richtwert dar, von dem sicherheitshalber mindestens 40 Prozent abgezogen werden sollten.
Beispiel: Eigenschutzzeit 10 Minuten, LSF 30
10 Minuten x 30 = 300 Minuten x0,6 (Abzug von 40%) = 180 Minuten = 3 Stunden
Seien Sie großzügig beim Auftragen und denken Sie auch an die Ohren und die Füße. Die Kopfhaut sollte mit einem Hut und die Augen durch eine Sonnenbrille geschützt werden.
Sonnenbrand
Er tritt meist 6 – 8 Stunden nach Exposition auf. Der Höhepunkt wird erst nach nach 24 – 36 Stunden erreicht
Therapie
Bei größeren Verbrennungen können wir Sie gerne zur erweiterten Therapie in unserer Praxis beraten.
Stand: 03/2023