Organ- und Gewebespende

Sie haben die Möglichkeit freiwillig eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Treffen Sie ihre eigene Entscheidung und entlasten Sie damit auch ihre Angehörigen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung und versorgen Sie mit Infomaterial. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin in der Sprechstunde.


VORRAUSSETZUNGEN

  • Ab dem 16. Geburtstag kann eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben werden.
  • Ab dem 14. Geburtstag kann man einer Organ- und Gewebespende widersprechen.

Man kann sich auch im hohen Alter für oder gegen eine Organspende entscheiden. Ob dies dann medizinisch sinnvoll ist, wird im Einzelfall beurteilt, wenn die Situation eintritt.


AUSSCHLUSSKRITERIEN FÜR EINE ORGAN- UND GEWEBESPENDE

  • Unbehandelbare Infektion, Blutvergiftung.
  • Akute bösartige Tumererkrankung mit Metastasen.
  • Wenn ein positiver HIV-Befund (ausserhalb von Studien) vorliegt.
  • Gegebenenfalls (ja nach Gewebe) virale Infektionen (z.B. Hepatitis B oder C).

MÖGLICHKEITEN DER DOKUMENTATION

  • Organspenderegister (LINK)
  • Organspenderausweis
  • Patientenverfügung

Grundsätzlich kann auch eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen erfolgen. Der dokumentierte Wille ist verbindlich. Es gibt keine Verpflichtung eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren.

Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden. 


ORGANSPENDEREGISTER

  • Sie tragen selber ihre Daten auf der offiziellen Internetseite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. 
  • Sie müssen sich identifizieren z.B. mit Ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der Ausweis-App auf dem Smartphone.

ORGANSPENDEAUSWEIS

  • Sie erhalten eine Plastikkarte zum selbstständigen beschriften in der Praxis.
  • Alternativ können Sie sich eine Plastikkarte mit aufgedruckten Angaben online und kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bestellen: