Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

ACHTUNG: Wir bieten aktuell keine Jugendarbeitsschutzuntersuchungen in unserer Praxis an.

Diese Seite dient nur Ihrer Information. Bitte wenden Sie sich an ihren Kinderarzt.


Wer muss zu dieser Untersuchung

  • Jeder Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, der eine Berufsausbildung beginnen möchte, muss sich zunächst medizinisch untersuchen lassen, ob die gewünschte Tätigkeit auch möglich ist.
  • Die Untersuchung ist in Deutschland vorgeschrieben. Ein Arbeitgeber darf einen Jugendlichen dieser Altersgruppe nur einstellen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Ausgenommen sind geringfügige Beschäftigungen oder kurzfristige Arbeitsverhältnisse unter zwei Monaten.

Voraussetzungen für eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung

  • Damit wir die Untersuchung durchführen können, benötigen wir den „Untersuchungsberechtigungsschein“ den Sie normalerweise von Ihrer Schule ausgehändigt bekommen.
  • Sollten Sie dieses Formular nicht erhalten haben, weil Sie z.B. aus einem anderen Bundesland kommen, bekommen Sie ihn beim Gewerbeaufsichtsamt (LINK).
  • Der Untersuchungsberechtigungsschein muss von der Ausgabestelle vollständig ausgefüllt und mit Datum, Dienstsiegel und Unterschrift versehen sein.
  • Bringen Sie bitte, soweit vorhanden, Ihren Impfausweis mit.

Inhalt der Untersuchung

  • Allgemeines Gespräch und Impfberatung
  • Messung der Körpergröße, des Gewichtes und des Blutdrucks
  • Hör- und Sehtest
  • Urin-Schnelltest (bitte vorher gut trinken)
  • körperliche Untersuchung

Kostenfrei

  • Die Kosten der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, die von bayerischen Ärzten durchgeführt werden, trägt der Freistaat Bayern.