Kurberatung

Folgende Kurmaßnahmen können Sie über uns beantragen. Ob diese bewilligt werden ist die Entscheidung Ihrer Krankenkasse.

Rehabilitationsmaßnahme:

  • Eine Reha-Maßnahme – egal ob stationär oder ambulant – kann alle vier Jahre beantragt werden, wenn sie medizinisch notwendig ist. Aus dringenden medizinischen Gründen kann der Abstand zwischen zwei Reha-Maßnahmen auch geringer sein. Stationäre Reha-Maßnahmen werden dann erforderlich, wenn ambulante Behandlungen und Maßnahmen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.
  • Ein Eigenanteil von ca. 10 Euro pro Tag ist selber zu zahlen

Mutter-/Vater- Kind-Kur:

  • Ist im wesentlichen eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, bei der das Kind mit versorgt oder auch behandelt wird.
  • Voraussetzung ist, dass bei Mutter oder Vater eine Kurbedürftigkeit vorliegt
  • Möglich für Kinder bis 12. Geburtstag, wenn eine Versorgung des Kindes/der Kinder zu Hause ausgeschlossen ist bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist oder auch bei dem Kind/den Kindern aus ärztlicher Sicht eine Behandlungsbedürftigkeit vorliegt.
  • Ein Eigenanteil von ca. 10 Euro pro Tag ist selber zu zahlen

 Ambulante Vorsorgeleistung

  • Bei dieser Versorgungsform wählt der Patient Kurort und Unterkunft selbst
  • Die Kasse zahlt einen Zuschuss von 8-12 Euro/ Tag für das Quartier
  • Bei den Anwendungen am Kurort bezahlt der Patient 10 % selbst (meist in etwa 50 Euro)